Hausmusik: Keine strenge Sonderregel für Klavierspieler
Werden in einer Hausordnung lediglich das Musizieren, nicht aber andere lärmende Tätigkeiten zeitlich einschränkt, ist dies unzulässig. So hat das Landgericht Frankfurt am Main geurteilt (Az. 2-13 S 131/16). Ein Streit geht durch zwei Instanzen Eine Wohnungseigentümergemeinschaft änderte per Mehrheitsbeschluss die Ruhezeiten in der Hausordnung folgendermaßen: „Die Musizier- und Klavierspielzeit ist täglich auf zwei Stunden […]